Objektbeschreibung
Hier haben Sie die einzigartige Möglichkeit Ausgleichsfläche für Ihren Neubau zu erwerben, dadurch bieten sich Ihnen neue Möglichkeiten um in Ihrer aktuellen Umgebung Bauland zu erschließen und Gesetzesreform woanders einen Ausgleich anzubieten. Verfügbare Fläche sind 200.000 m² Teilung ab 8.000 m² möglich, Es handelt sich bei dem angebotenen Grundstück um eine reine Waldfläche. Bauland kann hier nicht erworben werden!!!
Für weitere Informationen sowie einen unverbindlichen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Energieausweis
Bebaubar nach |
kein Bauland |
Erschliessung |
Unerschlossen |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
- Ausgleichsfläche für Industrieneubauten
- bis 200.000 m² verfügbar
- Teilung ab 8.000 m²
Lage
Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 1a BauGB)
Im Zuge der Novellierung des BauGB im Jahr 1998 hat der Gesetzgeber die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in das BauGB integriert.
Für die durch Baumaßnahmen aus ökologischer Sicht negativ zu betrachtenden Eingriffe in die Natur und Landschaft, ist ein Ausgleich zu erbringen.
Dieser Ausgleich soll auf besonders hierfür bereitzustellenden Flächen, den Ausgleichsflächen, durch ökologische Aufwertung der Natur und Landschaft stattfinden.
Die Bereitstellung der Ausgleichsflächen kann im Umlegungsverfahren erfolgen.
Deshalb muss es für jeden Eingriff an einer anderen Stelle einen Ausgleich geben.
Sonstiges
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